11.02.1999
Aktuelles

Arbeitsgerichtsprozeß in Sachen Urs Güntensperger

Am heutigen Freitag fand am Arbeitsgericht Franklfurt die

Güteverhandlung in Sachen Urs Güntensperger und Eintracht

Frankfurt statt.

Der ehemalige Eintracht-Spieler verlangt, daß Eintracht

Franfurt die Transferentschädigungsforderung gegen Lausanne

Sports im Zusammenhang mit dem Wechsel Güntenspergers zu

Lausanne Sports zurückzieht. Eintracht Frankfurt sieht jedoch

keinen Anlaß, auf diesen nach FIFA-Recht begründeten Anspruch

zu verzichten. Dies insbesondere, da Lausanne im Falle einer

Verurteilung zur Entschädigung durch die FIFA das

Arbeitsverhältnis mit Urs Güntensperger gemaß Artikel 20 des

FIFA-Reglements nicht beenden darf. Dessen Inhalt besagt, daß

ein Streit zwischen zwei Vereinen auf die sportliche und

berufliche Tätigkeit des Spielers keinen Einfluß haben darf.

Auf der Basis dieses Artikels, d. h. unter Berücksichtigung der

Tatsache, daß dem Spieler Güntensperger durch den Rechtsanspruch

von Eintracht Frankurt kein Nachteil entsteht, da es keine

Anzeichen dafür gibt, daß sich Lausanne nicht an die Regeln und

Gesetze der FIFA hält, begründet der Verein Eintracht

Frankfurt seine Entschädigungsforderung.

Zudem bliebe die Forderung nach einer Entschädigung nach

Artikel 14 des FIFA-Reglements von einer Auflösung des

Arbeitsvertrages mit dem Spieler unberührt, was

eine solche für Lausanne Sports sinnlos werden ließe. (kk/ms, 12.02.1999)