20.11.2023
Eintracht

„Auswärtssperre“ und Geldstrafe

Die Eintracht muss nach einem Urteil der UEFA 30.000 Euro zahlen und darf keine Auswärtstickets für das nächste Europapokalspiel in Aberdeen verkaufen.

Das Berufungsgericht der UEFA hat gegen Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse während des Auswärtsspiels in der UEFA Europa Conference League gegen den HJK Helsinki am 9. November zwei Strafen ausgesprochen. Wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und des Werfens von Gegenständen ist dem Bundesligisten der Verkauf von Gästetickets für das letzte Gruppenspiel beim Aberdeen FC am 14. Dezember untersagt. Zum anderen müssen die Hessen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro bezahlen.

Die Sanktion wurde ausdrücklich nicht nur für den Becherwurf, sondern auch für die wiederholte Pyrotechnik ausgesprochen.

Philipp Reschke, Vorstandsmitglied Eintracht Frankfurt Fußball AG

„Die Strafe ist hart, aber gemessen an der bisherigen Sanktionspraxis der UEFA auch nicht ungewöhnlich“, bewertet Vorstandsmitglied Philipp Reschke das Urteil in einer ersten Einschätzung. „Die Sanktion wurde ausdrücklich nicht nur für den Becherwurf, sondern auch für die wiederholte Pyrotechnik ausgesprochen. Unsere Vorbelastung hat hier natürlich den Ausschlag gegeben“, so Reschke weiter.

Das Verfahren wurde wegen seiner Bedeutung bereits von vorneherein auf die Berufungsinstanz der UEFA (sog. Appeals Body) übertragen. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist nur noch zum CAS möglich. Reschke: „Wir kennen zwar die genauen Urteilsgründe noch nicht, aber die Erfolgschancen einer Berufung stehen bei dieser Ausgangslage realistisch betrachtet nicht gut. Wir werden uns sehr kurzfristig zu den Konsequenzen und zum weiteren Vorgehen beraten.“