22.12.2021
Europapokal

Berufungsgericht in Marseille gibt Klage statt

Das Stadtbetretungsverbot für Eintracht-Fans im September 2018 vor der Europa-League-Partie bei Olympique de Marseille war rechtswidrig.

Im September 2018 spielt die Eintracht in Marseille vor leeren Rängen. Dass die Innenstadt von Eintracht-Fans befreit wurde, ist nicht rechtmäßig gewesen.

Am 14. September 2018, sechs Tage vor dem Auftaktspiel von Eintracht Frankfurt in der UEFA Europa League gegen Olympique de Marseille (OM), erließ die Polizeipräfektur Bouches-du-Rhône gegen alle Eintracht-Fans ein Betretungsverbot für das Stadtgebiet Marseille. Da das Spiel aufgrund vorangegangener Verfehlungen von OM-Fans nach einem entsprechenden Urteil der UEFA ohne Zuschauer ausgetragen werden musste, wollten die zuständigen Behörden mit diesem Erlass verhindern, dass die Frankfurter Anhänger ohne Tickets die geplante Fahrt in die französische Hafenstadt antreten.

Kurzfristig von Eintracht Frankfurt eingelegte Rechtsmittel blieben erwartungsgemäß erfolglos. Dennoch reichte der Bundesligaklub gemeinsam mit der Organisation Football Supporters Europe (FSE) und dem nationalen französischen Fanbündnis ANS Klage vor einem Berufungsgericht in Marseille ein mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des Stadtbetretungsverbot feststellen zu lassen.

"Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa"

Drei Jahre und drei Monate später wurde dieser Klage nun durch das Berufungsgericht stattgegeben. Das Gericht kam zu der Feststellung, dass das Betretungsverbot „weder erforderlich noch verhältnismäßig“ und daher „rechtswidrig“ war. Es müsse „für nichtig“ erklärt werden.

Eintracht-Justiziar Philipp Reschke kommentiert den späten Erfolg vor dem Berufungsgericht: „Das Urteil ist sicher ein erster Durchbruch für Fußballfans quer durch Europa, die bei allem berechtigten Sicherheitsinteresse von Kommunen und Behörden einen Anspruch darauf haben, dass staatliche Maßnahmen rechtmäßig bleiben und nicht in offenkundig unverhältnismäßigem Maße Grundrechte verletzen.“

Ein gemeinsames Statement mit FSE und ANS finden Sie bei Interesse hier.