23.06.2020
DFB-Pokal

DFB lehnt Einspruch ab

Filip Kostic bleibt für drei weitere DFB-Pokalspiele gesperrt.

Nachdem Filip Kostic im DFB-Pokal Viertelfinale gegen den SV Werder Bremen am 4. März in der zweiten Minute der Nachspielzeit wegen eines Foulspiels an Ömer Toprak die Rote Karte gesehen hatte, sperrte ihn das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag darauf für vier Spiele, wodurch der Serbe in den laufenden Saison sicher das Halbfinale und ein mögliches Endspiel verpasst hätte. Eintracht Frankfurt hatte gegen die Höhe des Strafmaßes Einspruch eingelegt und eine Reduzierung der Sperre beantragt.

„Bei der Strafzumessung war auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Verletzungsfolge des betroffenen Spielers erheblich gravierender ist als zunächst angenommen. Der Spieler konnte bis heute kein Spiel mehr bestreiten. Vor diesem Hintergrund kam auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht“, begründete der Vorsitzende des Sportgerichts Hans E. Lorenz die Entscheidung, die Sperre aufrechtzuerhalten. Eintracht Frankfurt kann innerhalb einer Woche gegen das Urteil in Berufung gehen.