07.05.2000
Aktuelles

DFB weist Beschwerde zurück

Der Lizenzierungs-Ausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Beschwerde von Eintracht Frankfurt gegen die Vertragsstrafe von 500.000 Mark und den Abzug von zwei Gewinnpunkten am Ende der laufenden Saison 1999/2000 zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Verein bei seinem Einspruch keine neuen Tatsachen vorgetragen habe, die bei der ersten Beurteilung durch den Lizenzierungs-Ausschuss vom 14. April 2000 nicht schon eingebracht worden wären. Die Bestrafung war wegen Auflagenverstoßes aus dem Lizenzierungsverfahren zur laufenden Saison 1999/2000 ausgesprochen worden. In nächster Instanz hat nun automatisch der Lizenzierungs-Beschwerde-Ausschuss über den Frankfurter Einspruch zu entscheiden. Diesem Gremium gehören vier vom DFB-Präsidium berufene Mitglieder des DFB-Vorstandes sowie drei Mitglieder des

DFB-Ligaausschusses an, die mit dieser Angelegenheit bislang noch nicht befasst waren. (ms, 08.05.2000)