Das zuständige Verwaltungsgericht hat am heutigen Samstagmittag dem Antrag von Eintracht Frankfurt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Demnach wurde das Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, das gegen die SSC Napoli für das Achtelfinalrückspiel in der UEFA Champions League am Mittwoch, 15. März, ausgesprochen wurde, für rechtswidrig erklärt. Der Tabellenführer der Serie A wird damit bis auf Weiteres angehalten sein, Eintracht Frankfurt das Gästekartenkontingent über insgesamt 2.700 Karten zur Verfügung zu stellen.
Es ist gleichwohl damit zu rechnen, dass die Präfektur Neapel gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts ihrerseits Berufung einlegen wird, über die am Montag oder Dienstag der kommenden Woche entschieden wird.
Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein.
Vorstandsmitglied Philipp Reschke
Eintrachts Vorstandsmitglied Philipp Reschke sagt in einer ersten Reaktion zum überraschenden Urteilsspruch: „Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein. Aber zum einen müssen wir alles wieder reorganisieren, was wir und viele andere in den vergangenen Tagen stornieren mussten, von den Ticketbestellungen bis zur Reise- und Transportorganisation und vielem mehr. Zum zweiten steht alles unter dem Vorbehalt, wie ein Einspruch der Präfektur Neapel ausgeht oder ob gar ein neuer, modifizierter Erlass ergeht. Das Spielchen geht also weiter.“
Zu all jenen, denen ursprünglich ein Ticket aus dem Gästekontingent zugesagt worden war, nimmt Eintracht Frankfurt kurzfristig wieder Kontakt auf. Alle weiteren Informationen folgen.