Eintracht Frankfurt hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen zu verwenden.
Hintergrund für die Strafe bildete das Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen des Bundesligaauswärtsspiels beim 1. FSV Mainz 05 am Montagabend, 2. Dezember 2019, das erst mit zehnminütiger Verspätung angepfiffen werden konnte.
Das Urteil ist rechtskräftig, da Eintracht Frankfurt einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses im Vorfeld zugestimmt hatte.