Das Sportgericht des DFB hat Eintracht Frankfurt zu drei weiteren Geldstrafen verurteilt. Konkret handelt es sich um die Bundesligaspiele zu Hause gegen die TSG Hoffenheim und den SC Freiburg sowie die Auswärtsbegegnung beim 1. FSV Mainz 05 aus der Saison 2021/22.
In allen drei Partien war es jeweils zu pyrotechnischen Vorfällen gekommen. Im Zusammenhang mit der Partie gegen Freiburg ahndete das Sportgericht zudem die gut fünfminütige Spielunterbrechung, die durch zwei Aktivisten verursacht wurde, die kurz nach Spielbeginn den Innenraum betraten und sich an die Torpfosten vor der Heimkurve ketteten.
Die zur Gesamtsumme von 44.000 Euro führenden Urteile sind nach Zustimmung durch Eintracht Frankfurt allesamt rechtskräftig.