Eintracht Frankfurt ist durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 146.000 Euro verurteilt worden. Das Sportgericht ahndete damit sechs Fälle „unsportlichen Verhaltens“ im Rahmen von fünf Begegnungen im DFB-Pokal beim SV Stuttgarter Kickers (50.000 Euro) und in der Bundesliga in Bochum und Mönchengladbach (3.000 und 23.000 Euro) sowie zu Hause gegen Wolfsburg und Dortmund (7.000 und 63.000 Euro).
Von der Strafe kann nahezu ein Drittel (47.800 Euro) für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwendet werden.
Nach Zustimmung seitens des Klubs sind die Urteile rechtskräftig.