19.07.2023
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Geldstrafen in fünf Fällen

Gemäß der am 19. Juli eingegangenen DFB-Urteile muss die Eintracht wegen „unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger“ insgesamt 414.100 Euro bezahlen.

Wie bereits angekündigt, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Eintracht Frankfurt jeweils im Einzelrichterverfahren mit fünf Geldstrafen über insgesamt 414.100 Euro belegt.

Die Summe setzt sich aus den Einzelrichterurteilen bezüglich der Bundesligabegegnungen beim VfB Stuttgart (1000 Euro), FC Augsburg (1000 Euro) und FC Schalke 04 (70.000 Euro) sowie dem DFB-Pokalhalbfinale beim VfB Stuttgart (84.000 Euro) und dem Endspiel in Berlin gegen Leipzig (258.100 Euro) zusammen.

Die Strafen für die Eintracht kommen jeweils wegen „unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger“ zustande, wie aus den an diesem Mittwoch eingegangenen Urteilen hervorgeht.

Jeweils ein Drittel der einzelnen Beträge kann Eintracht Frankfurt für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Alle Urteile sind rechtskräftig.