05.11.2019
UEFA Europa League

Informationen zu einer Verbotsverfügung der Stadt Lüttich

Die Stadt Lüttich hat Eintracht Frankfurt über das Polizeipräsidium Frankfurt eine Verbotsverfügung zukommen lassen. Demnach ist es Eintrachtfans ab sofort untersagt, sich im Stadtgebiet Lüttich aufzuhalten.

Hier dürfen sich bis Freitag, 12 Uhr, keine Eintrachtfans aufhalten: das Stadtgebiet Lüttich.
Der Erlass wurde bereits am 18. Oktober ausgestellt, also vor der Sanktionsentscheidung der UEFA, der Eintracht aber erst am gestrigen Montag zugestellt. Den Fans von Eintracht Frankfurt ist es demnach ab sofort und bis Freitag, den 8. November, 12 Uhr, untersagt, sich im Stadtgebiet Lüttich aufzuhalten. Zudem verbietet der Erlass den Zugang für Gästefans zum Lütticher Stadion, die nicht im Besitz einer gültigen Karte für den Gastbereich sind. Da nach dem Urteil der UEFA keine Karten für den Gastbereich ausgegeben werden durften, betrifft dieses Verbot im Umkehrschluss all diejenigen Eintrachtanhänger, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für einen anderen Bereich des Stadions sind.Vorstandsmitglied Axel Hellmann sagt zum Erlass der Stadt Lüttich: „Die Verfügung ist in Form, Inhalt und Veröffentlichung unklar und zum Teil widersprüchlich. Nicht erst seit Marseille ist uns diese zweifelhafte Verfügungspraxis aus vereinzelten Rechtsräumen bekannt. Pauschale und unbestimmte Aufenthaltsverbote für ganze Städte aus dem bloßen Anlass eines Fußballspiels ohne konkrete Gefährdungslage zu verhängen, ist rechtlich hochgradig fragwürdig und mit unserer Auffassung von einem gemeinsamen Europäischen Rechtsverständnis völlig unvereinbar. Es besteht in der Kürze der Zeit nur keine juristische Handhabe gegen diese Maßnahme, so dass uns in Rücksprache mit unseren belgischen Rechtsexperten nur bleibt, allen Anhängern zu raten, der Verfügung zu entsprechen. Wer das Spiel oder die Stadt dennoch besucht, läuft Gefahr, abgewiesen zu werden und den Heimweg antreten zu müssen.“