25.09.2018
Verein

Klage gegen Aufenthaltsverbot

Eintracht Frankfurt erhebt Klage gegen die Anordnung der Präfektur, die um das UEFA Europa League-Spiel in Marseille erlassen worden war

Nachdem der Einspruch gegen den Erlass eines Aufenthaltsverbots für Eintracht-Fans auf dem Stadtgebiet Marseilles im Eilverfahren zurückgewiesen wurde, hat Eintracht Frankfurt nun gegen die Anordnung, die vier Tage vor dem ersten Auswärtsspiel der UEFA Europa League-Gruppenphase am 20. September durch die für Marseille verantwortliche Präfektur erlassen worden war, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

"Auch wenn das Spiel schon hinter uns liegt, gilt es für uns grundsätzlich zu klären, ob derartige Verbotsverfügungen der Verwaltung aus ganz alltäglichen Anlässen wie dem Besuch von Fußballfans in anderen Städten im europäischen Rechtsraum zulässig sein können", erläutert Vorstandsmitglied Axel Hellmann. "Wir haben dazu eine klare Position und einen langen Atem", so Hellmann weiter zu dem Klageverfahren, über das erfahrungsgemäß nicht vor Ablauf von zwei Jahren geurteilt wird. Unterstützt wird Eintracht Frankfurt sowohl vom nationalen französischen Fan-Dachverband (ANS) als auch dem Verband der Football Supporters Europe (FSE).