22.04.2021
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Quarantäne-Trainingslager ab 12. Mai

Das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga hat zweistufige Quarantänemaßnahmen für die letzten drei Spieltage beschlossen.

Vorgesehen sind demnach zwei Schritte: Zunächst hat sich der jeweils in das regelmäßige PCR-Testungsprogramm eingeschlossene Personenkreis um Lizenzmannschaft, Trainerteam sowie Mannschaftsbetreuer ab Montag, 3. Mai, ausschließlich im häuslichen Umfeld oder auf dem Trainingsgelände beziehungsweise im Stadion aufzuhalten. Am Sonntag, 9. Mai, empfängt Eintracht Frankfurt den 1. FSV Mainz 05.

Anschließend wird sich ab Mittwoch, 12. Mai, der entsprechende Personenkreis aller 36 Klubs in ein Quarantäne-Trainingslager begeben, nachdem frühestens 24 Stunden vorher eine PCR-Testung mit negativem Ergebnis erfolgt ist. Das Quarantäne-Trainingslager ist bis zum Abschluss der jeweiligen Partie eines Klubs am 34. Spieltag am 22. und 23. Mai verpflichtend.

In den konkreten Zeitraum fallen somit gemäß dem Spielplan die letzten beiden Spieltage der Bundesliga und Zweiten Bundesliga. Eintracht Frankfurt gastiert am Samstag, 15. Mai, beim FC Schalke 04 und beschließt die Spielzeit 2020/21 am Samstag, 22. Mai, zu Hause gegen den SC Freiburg.

Die Quarantäne-Trainingslager dienen dazu, die Durchführung des Spielbetriebs – insbesondere unter Berücksichtigung des Termindrucks aufgrund der auf die Saison folgenden UEFA EURO – zusätzlich abzusichern. Die Klubs haben dabei sicherzustellen, dass Spieler, Trainerteam sowie Betreuerstab im genannten Zeitraum nur untereinander Kontakt haben. Alle Vorgaben des medizinisch-hygienischen Konzepts gelten unverändert. Sollten einzelne Personen wie Mannschaftsärzte in Ausnahmefällen aufgrund besonderer beruflicher Verpflichtungen das Quarantäne-Trainingslager zwischenzeitlich verlassen müssen, so ist die Rückkehr dieser Personen in den Mannschaftskreis nur unter Umsetzung weiterer Schutzmaßnahmen möglich, unter anderem erst nach einem negativen Antigen-Schnelltest unmittelbar vor der Rückkehr.

Die Entscheidung des DFL-Präsidiums basiert auf einem Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung vom 7. Dezember 2020, mit dem das Präsidium berechtigt wurde, die für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs unter Einhaltung des aktuellen Spielplans notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen. Gemäß diesem Beschluss ist das Präsidium auch berechtigt, nach Konsultation der mit Vertretern von zehn Klubs besetzten „Kommission Fußball“ ein Quarantäne-Trainingslager für die Dauer von fünf bis vierzehn Tagen anzuordnen. Ein entsprechender Beschluss ist mindestens acht Tage vor Beginn des Quarantäne-Trainingslagers zu fassen. Das DFL-Präsidium hatte die Profiklubs bereits im März darüber informiert, dass es diese Maßnahme in Erwägung zieht. Das Gremium folgt damit einer Empfehlung der „Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb“ unter Leitung von Prof. Dr. Tim Meyer in Abstimmung mit der „Kommission Fußball“.