31.10.2024
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Urteil Arthur Theate

Der DFB hat den Eintracht-Verteidiger nach seiner Roten Karte gegen Mönchengladbach für zwei DFB-Pokalspiele gesperrt.

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Arthur Theate mit einer Sperre für die nächsten zwei DFB-Pokalspiele belegt. Der Verteidiger von Eintracht Frankfurt war in der Zweiten Hauptrunde am Mittwoch gegen Borussia Mönchengladbach in der 15. Minute zentral etwa 20 Meter vor dem eigenen Tor im Zweikampf mit Gegenspieler Lukas Ullrich ausgerutscht und hatte den Ball als letzter Mann mit der Hand gespielt, was der Unparteiische Dr. Matthias Jöllenbeck mit einem Platzverweis ahndete. Der anschließende Freistoß blieb ohne Folgen; ein Umstand, der in die Beurteilung eingeflossen ist.

Gemäß DFB-Urteil handelt es sich hierbei um unsportliches Verhalten, konkret: die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance ohne anschließenden Torerfolg, was die entsprechende Sperre nach sich zieht. Das Urteil ist rechtskräftig.