18.10.2022
Info

Sportgerichtsurteil zum Saisoneröffnungsspiel vom 5. August

Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse während des Heimspiels gegen den FC Bayern München mit einer Geldstrafe von 69.600 Euro.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in zwei Fällen im Rahmen der oben genannten Partie zu einer Geldstrafe von 69.600 Euro verurteilt.

Damit ahndete das Sportgericht zum einen das Abbrennen von Pyrotechnik zu Beginn des Spiels, das aufgrund der starken Rauchentwicklung kurzzeitig unterbrochen werden musste, und zum anderen das unzulässige Betreten des Innenraums mehrerer Frankfurter Anhänger in der Halbzeitpause. Strafmildernd wurde dabei berücksichtigt, dass zwischenzeitlich 23 Personen aus dem Zwischenfall während der Halbzeitpause erfolgreich ermittelt werden konnten.

Eintracht Frankfurt erhält die Möglichkeit, bis zu einem Drittel der Geldstrafe, 23.300 Euro, für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen aufzuwenden.

Nach der Zustimmung des Klubs ist das Urteil rechtskräftig.