Zum zweiten widerrief das Sportgericht die Bewährung zu der am 12. Juli 2016 gegen die Eintracht verhängten Strafe einer Sperrung des Block 40 (Westtribüne/Unterrang) bei einem Bundesligaheimspiel. Von dieser Sperrung betroffen ist nun das Heimspiel gegen den FC Bayern München am 15.10. als dasjenige Spiel, das auf die Rechtskraft des Urteils als nächstes folgt.
Eintracht Frankfurt Vorstandsmitglied Axel Hellmann: „Nach der Schwere der Tat war uns bewusst, dass das Urteil des Sportgerichts hart ausfallen würde. Wir akzeptieren daher den Urteilsspruch und den damit verbundenen Auftrag. Das Urteil zeigt auch, dass Eintracht Frankfurt und die gesamte Fanszene weiter mit derartigen Sanktionen werden rechnen müssen, solange es uns nicht gelingt, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.“