Das Sportgericht des DFB hat am 28. September 1998 im schriftlichen Verfahren
entschieden, daß Eintracht-Spieler Thomas Sobotzik nach seinem Platzverweis
bei Hertha BSC Berlin wegen einer ,,Tätlichkeit nach vorangegangener
sportwidriger Handlung des Gegners"" mit einer Sperre vom 18. September bis
einschließlich 25. Oktober 1998 - längstens für fünf Pflichtspiele - belegt wird. (kk/ms, 28.09.1998)