26.02.2026
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Urteile in elf Fällen

DFB belegt Eintracht Frankfurt für insgesamt elf Vorfälle mit Geldstrafen von insgesamt 440.250 Euro.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen Eintracht Frankfurt wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens und einem Fall eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 9a Nrn. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB im Rahmen von sieben Spielen der Bundesliga und einem Spiel im DFB-Pokal Geldstrafen in Höhe von gesamt 440.250 Euro verhängt. 

Der Eintracht Frankfurt Fußball AG bleibt nachbelassen, ein Drittel der Strafe in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und präventive Eigenverwendung zu investieren. 

Den entsprechenden Strafanträgen des DFB-Kontrollausschusses wurde im Vorfeld zugestimmt. Die Urteile sind damit rechtskräftig.