Wie die Kriminalpolizei feststellte, handelte es sich dabei um einen „Grillunfall“ ohne Verschulden der Spieler. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässigkeit wird seitens der Staatsanwaltschaft daher auch nicht eingeleitet.
Die beiden Spieler sind wohlauf und können beim heutigen Abschlusstraining teilnehmen.
29.08.2008
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