Mit dem Urteil ahndete das Sportgericht zum einen ein verunglimpfendes Transparent, das im Rahmen des Heimspiels gegen den FC Augsburg am 22.04.17 gezeigt wurde sowie den Wurf eines Plastik-Dartpfeils bei der Begegnung gegen RB Leipzig am letzten Bundesligaspieltag und zum anderen den unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik sowohl beim DFB-Pokal-Halbfinale gegen Borussia Mönchengladbach am 25.04. als auch beim Finale in Berlin am 27.05.17.
"Jede Geldbuße ist schmerzhaft. In der Summe aber lässt sich von einer angemessenen Strafe sprechen, die wir akzeptieren." kommentiert Vorstandsmitglied Axel Hellmann die Entscheidung des Sportgerichts.
Eintracht Frankfurt hatte im Vorfeld einem entsprechenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
11.07.2017
Eintracht