Die Eintracht muss für zwei Bundesligapartien auf Mittelfeldspieler Dominik Kohr verzichten. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens am heutigen Dienstag entschieden.Kohr, der in der laufenden Spielzeit bisher in 20 Pflichtspielen zum Einsatz gekommen ist, wurde bei der 1:2-Niederlage beim 1. FSV Mainz 05 am gestrigen Montagabend in der 44. Minute von Schiedsrichter Manuel Gräfe aufgrund einer Notbremse des Feldes verwiesen. Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Strafantrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
03.12.2019
Team